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AGB der Vermittlerin

Allgemeine Geschäftsbedingungen der European Property Services B.V.

Stand: 01.12.2009

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden Grundlage des zwischen dem Kunden (nachfolgend “Kunde” genannt) und der European Property Services B.V., NL 5911 Venlo, Spoorstraat 42-52 (nachfolgend “Gesellschaft” genannt) begründeten Vertragsverhältnisses. Verwiesen wird insoweit insbesondere auf die Bestimmungen zur Gewährleistung (Ziff. 10, Ziff.11, Ziff.14) zur Kündigung (Ziff. 2) und zum Widerrufsrecht (Ziff. 19).


1. Vertragsgegenstand, Rechtsgrundlagen, Stellung der Gesellschaft

1.1. Die Gesellschaft vermittelt entsprechend dem aktuellen Angebot auf der  Internetseite www.goldag.de vermittelnde Leistungen, um Verbrauchern den Erwerb physischen Goldes zu ermöglichen oder diese in Geld an den Vorteilen eines Golderwerbs partizipieren zu lassen (“Vermittlungsleistungen”), wobei sie sich der Hilfe sachkundiger Dritter bedient.
1.2. Die vertragliche Leistungspflicht der Gesellschaft besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Auftrag des Kunden insbesondere in der Übereignung von Gold aus den Aufgabegewinnen  ehemaliger Goldag (GoldNr. xx.xxxx bis yy.yyyy) GbR (nachfolgend „Goldag“ genannt), der Übergabe von Vertragsunterlagen, soweit diese nicht von dem jeweils vermittelten Vertragspartner (nachfolgend: “Leistungsträger” genannt) direkt an den Kunden übermittelt werden.
1.3. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Tätigkeit ausschließlich Vermittler von Leistungen. Die Gesellschaft kann sich bei der Vermittlung Dritter bedienen. Die zwischen den Vertragsparteien bestehenden Rechte bleiben hiervon unberührt. Die Erbringung der Leistungen aus den vermittelten Kaufverträgen selbst ist nicht Vertragspflicht der Gesellschaft.
1.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der Gesellschaft ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermitt-lungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart – dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.


2. Abschluss, Dauer und Kündigung
2.1. Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Der Vermittlungsvertrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet abgeschlossen werden.
2.2. Mit dem Zustandekommen dieses Vertrages ist noch keine konkrete vertragliche Verpflichtung des Kunden hinsichtlich eines konkreten Auftrags für Vermittlungsleistungen verbunden. Bis zur Auswahl nach § 12 der Gesellschaftsverträge der Goldag steht die Verpflichtung der Gesellschaft zu dieser Vermittlungsleistung unter einer aufschiebenden Bedingung. Gleiches gilt bis zur ausdrücklichen Beauftragung durch einen Kunden im Rahmen eines direkten Goldkaufes ohne Gesellschaftsbeteiligung.
2.3. Tritt die Bedingung nach Ziff. 2.2. ein, entsteht die Verpflichtung der Gesellschaft, die Vermittlungstätigkeit für den einzelnen Kunden zu beginnen oder fortzuführen. Die vorliegenden Vermittlungsbedingungen sind während der gesamten Laufzeit des auf Dauer angelegten Vermittlungsvertrages Grundlage konkreter Vermittlungsaufträge, soweit diese Vermittlungsbedingungen nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart wurden. Es bedarf keiner Erneuerung dieser Vereinbarung bzw. eines Hinweises der Gesellschaft auf deren Geltung im Rahmen konkreter Vermittlungsaufträge während der Laufzeit dieses Vertrages.
2.4. Der Vermittlungsvertrag kann durch den Kunden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Schluss des auf den Zeitpunkt der Kündigung folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per Brief, Fax oder e-Mail zu erfolgen. Durch die Kündigung bleiben die Rechte und Pflichten aus noch nicht abgewickelten konkreten Vermittlungsaufträgen, insbesondere auch diesbezügliche Rücktritts- und Widerrufsrechte des Kunden unberührt. Der Vertrag endet spätestens dann, wenn der Kunde einen auf die Dauer von mindestens 3 Monaten abgeschlossenen Verwaltungsvertrag mit dem Treuhandgesellschafter der Goldag kündigt und weder Direktkäufer/Rekäufer noch Eigentümer von sog. Chips ist, die auf einem auf der Internetseite www.goldag.de angelegten Mitgliedskonto verbucht sind, weder Direktkäufer/Rekäufer ist noch für mindestens 3 Monate einen solchen Verwaltungsvertrag abgeschlossen hat und seine Chips mindestens 36 Monate unbenutzt auf seinem Mitgliedskonto eingestellt hat oder als Direktkäufer/Rekäufer ohne weitere Mitgliedschaften 1 Jahr keine Vermittlungsaufträge erteilt hat.
2.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vermittlungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt für die Gesellschaft und den Kunden unberührt.
2.6. Die vorstehenden Kündigungsregeln berühren grundsätzlich Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungsträgern nicht.


3. Allgemeine Vertragspflichten der Gesellschaft als Vermittler, Auskünfte, Hinweise
3.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, von Vermittlungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn sie nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es der Gesellschaft nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Die Gesellschaft hat den Kunden vor einer Abweichung von den Vermittlungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht.
3.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet die Gesellschaft im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
3.3. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftser-teilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
3.4. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet die Gesellschaft gemäß § 675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.


4. Inhalt der Vermittlungsleistungen

4.1.Die Gesellschaft ist im Rahmen der in Ziff. 1-3 beschriebenen Vermittlungs-leistungen innerhalb des Goldhandels tätig.
4.2. Sie vermittelt den Ankauf von Altgold, Zahngold und Bruchgold, sowie den An- und Verkauf von Feingold.
4.3. Neben Edelmetall vermittelt die Gesellschaft auch An- und Verkäufe von hochwertigem Schmuck, Uhren und Accessoires.
4.4. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in das Geschäftsmodell des Rekaufs der Gold AG sowie das Geschäftsmodell der Goldag GbR's im Rahmen von Vermittlungsleistungen eingebunden, insoweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gold AG sowie die Verwaltungs- und Gesellschaftsverträge der Goldag GbR's.


5. Vergütungsanspruch der Gesellschaft, Abrechnung
5.1. Die Gesellschaft erhebt für die nach den §§ 12, 13 der Goldag-Gesellschaftsverträge ausgewählten Kunden keine gesonderten Provisionen für die Vermittlung von Goldkäufen.
5.2. Bei Vermittlungsleistungen für Kunden, die nicht an den Gesellschafterauswahlen der Goldag teilgenommen haben (sog. „Direktkäufer“ bzw. „Rekäufer“), wird eine gesonderte Provision für die Vermittlung fällig, deren Höhe sich aus einer Preisliste ergibt, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
5.3. Die Gesellschaft stellt dem Kunden auch Vermittlungsleistungen zum Verkauf eigenen Goldes zur Verfügung. Insoweit gelten die hierfür gesondert aufgeführten Vertragsbedingungen der Vermittlerin, die dem Kunden auf Anfrage gesondert zur Verfügung gestellt werden.
5.4. Bearbeitungspauschalen kann die Gesellschaft außerdem erheben, wenn dies mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart ist.
5.5. Zusätzlich zu den unter Ziff 5.5. und 5.6 benannten Voraussetzungen kann die Gesellschaft Bearbeitungspauschalen erheben, wenn auf deren Entstehung im Rahmen des Angebotes der Gesellschaft hingewiesen wird. Dies gilt insbesondere bei der Vermittlung von Sonderleistungen. Des Weiteren kann die Gesellschaft für den Vermittlungsvorgang selbst eine Bearbeitungs-pauschale erheben, wenn dies im Zusammenhang mit einem konkreten Vermittlungsauftrag mit dem Kunden ausdrücklich, insbesondere im Rahmen einer telefonischen Beratung, vereinbart ist.
5.6. Die Gesellschaft kann während der Laufzeit des Vermittlungsvertrages die in der Liste festgelegten Bearbeitungspauschalen durch einseitige Erklärung erhöhen. Die Erhöhung hat nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu erfolgen. Für den Zeitpunkt der Erhöhung ist seitens der Gesellschaft die Frist einzuhalten, welche der Kündigungsfrist gemäß Ziff. 2.4 dieser Bedingungen entspricht.


6. Abwicklung des Vermittlungsauftrages des Kunden
6.1. Der Auftrag für die jeweilige konkrete Vermittlungstätigkeit kann vom Kunden mündlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, über die entsprechenden Online-Formulare oder durch stellvertretende Weisung eines geschäftsbesorgenden Treuhänders einer Goldag erfolgen. Der jeweilige Auftrag ist verbindlich.
6.2. Die Gesellschaft wird bei Übermittlung des Auftrages den Eingang unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung bezüglich des Vertrages mit dem gewünschten Leistungsträger dar und begründet für den Kunden keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem gewünschten oder in Aussicht gestellten Leistungsträger.
6.3. Die Gesellschaft kann den konkreten Auftrag nur ablehnen, wenn für sie eine Erfüllung der Vermittlungsverpflichtung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Sie wird dies dem Kunden gegebenenfalls unverzüglich mitteilen.
6.4. Die Gesellschaft ist im Rahmen des konkreten Vermittlungsauftrages berechtigt, namens und in Vollmacht des Kunden die erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen gegenüber dem Leistungsträger abzugeben.
6.5. Der Vertrag mit dem Leistungsträger kommt mit Abgabe der Willenserklärungen zu Stande, die die Gesellschaft für die Kunden gegenüber dem Leistungsträger abgibt. Die Gesellschaft ist hinsichtlich der Entgegennahme einer Bestätigung Empfangsbote des Kunden, soweit die Bestätigung der Gesellschaft übermittelt wird. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit Zugang einer Bestätigung der Vertrag unabhängig von dem Zeitpunkt zu Stande kommt, an dem der Kunde durch die Gesellschaft vom Eingang der Bestätigung unterrichtet wird.
6.6. Die Gesellschaft wird den Kunden unverzüglich vom Zustandekommen des Kaufvertrages mit dem Leistungsträger unterrichten und ihm eine Ausfertigung der Bestätigung des Leistungsträgers übermitteln, sofern bei der Gesellschaft eingegangen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bestätigung unverzüglich auf Übereinstimmung mit seinem Auftrag zu überprüfen und der Gesellschaft Fehler oder Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.


7. Pflichten der Gesellschaft und des Kunden bei Vertragsunterlagen
7.1. Die Vertragsunterlagen des Leistungsträgers werden dem Kunden, soweit ihm diese nicht direkt vom Leistungsträger übermittelt werden, in der Regel von der Gesellschaft bei Übereignung des Goldes übergeben.
7.2. Soweit die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlungsfälligkeiten des Preises der vermittelten Leistungen vorliegen und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Kaufpreises kein Anspruch auf Übereignung von Gold oder die Aushändigung der Vertragsunterlagen.
7.3. Die Gesellschaft haftet nicht für den Verlust von Unterlagen auf dem Postweg, soweit für den Verlust nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Gesellschaft oder ihrer Erfüllungsgehilfen ursächlich geworden ist.
7.4. Sowohl den Kunden, wie auch die Gesellschaft trifft die Pflicht, Vertragsunterlagen des Leistungsträgers, die dem Kunden durch die Gesellschaft ausgehändigt wurden, insbesondere o.g. Bestätigungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung der Gesellschaft bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.


8. Rücktritt durch den Kunden
8.1. Der Kunde kann jederzeit von den vertraglichen und gesetzlichen Rück-trittsrechten gegenüber der Gesellschaft wie gegenüber dem Leistungsträger  Gebrauch machen.
8.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Leistungsträger im Regelfall verlangen, dass entsprechende Rücktrittserklärungen direkt an den Leistungsträger selbst gerichtet werden. Demgemäß wirken im Regelfall Rücktrittserklärungen, die an die Gesellschaft gerichtet werden, nicht fristwahrend gegenüber dem vermittelten Leistungsträger.
8.3. Die Gesellschaft wird bei ihr eingehende Rücktrittserklärungen unverzüg-lich und schnellstmöglich an den Leistungsträger weiterleiten. Soweit sich durch diese Weiterleitung jedoch Nachteile für den Kunden ergeben,  gehen solche Nachteile zulasten des Kunden, soweit sie nicht doch eine schuldhafte Verzögerung der Weiterleitung durch die Gesellschaft verursacht wurden.


9. Zahlungsabwicklung bei Auftragsleistungen
9.1. Die Gesellschaft ist bei Direktkäufern berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam mitsamt rechtswirksamer Anzahlungs-bestimmungen vereinbart sind. Weitergehende Anzahlungen kann die Gesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
9.2. Soweit es den Vorgaben des Leistungsträgers gegenüber der Gesellschaft in gesetzlicher Weise entspricht, ist die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen.
9.3. Die Gesellschaft kann Ersatz der ihr für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
9.4. Der Anspruch der Gesellschaft auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an den Leistungsträger auf den Kaufpreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt sind. Solche Ansprüche können von der Gesellschaft in die Abrechnung mit dem Kunden eingestellt und entsprechend den getroffenen Vereinbarungen fällig gestellt und verrechnet werden.
9.5. Soweit die Gesellschaft nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen mit Zahlungen für den Kunden in Vorlage treten muss, kann die Gesellschaft vom Kunden gemäß § 669 BGB eine Vorschusszahlung in ent-sprechender Höhe mit der Maßgabe verlangen, dass der Auftrag für den Kun-den beim Leistungsträger erfolgt und von diesem ordnungsgemäß bestätigt ist.
9.6. Leistet der Kunde trotz Mahnung mit Fristsetzung fällige Vorschusszahlun-gen nicht, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, mit entsprechenden Zahlungen gegenüber dem Leistungsträger in Vorlage zu treten. Sie wird den Leistungsträger von der nicht erfolgten Zahlung unterrichten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Leistungsträger den Kunden bei Vorliegen der vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen im Falle der Nichtbezahlung und Nichtabnahme der angenommen Leistung mit Schadensersatzforderungen belasten kann.
9.7. Einem Aufwendungsersatzanspruch der Gesellschaft gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages durch den Leistungsträger, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten durch die Gesellschaft ursächlich oder mit ursächlich geworden ist oder die Gesellschaft aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet und diese Ansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt sind.


10. Haftung der Gesellschaft
10.1. Für alle Informationen zu einzelnen Angeboten auf Golderwerb ist die Gesellschaft ausschließlich auf Angaben der jeweiligen Leistungsträger angewiesen. Diese Angaben können von der Gesellschaft selbst nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Dementsprechend gibt die Gesellschaft gegenüber den Kunden keine Zusicherung im Hinblick auf Vollständigkeit, Richtigkeit bzw. Aktualität der Angaben ab. Bei der Darstellung auf der Website www.goldag.de verlässt sich die Gesellschaft auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern oder der Betreiberin der Website, zur Verfügung gestellt werden (“fremde Inhalte”).
10.2. Da es der Gesellschaft nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird seitens der Gesellschaft keinerlei Einstandspflicht für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbe-schreibungen und Datenbankeinträge. Er gilt nicht, soweit Fehler durch schuld-haft falsche Übernahme oder Darstellung durch die Gesellschaft selbst verur-sacht wurden oder soweit offensichtliche Fehler fremder Inhalte durch die Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht berichtigt wurden.
10.3. Soweit die Gesellschaft eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen von dem Wunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Unternehmen.
10.4. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die Gesellschaft bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung entstehen.
10.5. Eine etwaige eigene Haftung der Gesellschaft aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.6. Die Haftung der Gesellschaft ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung der Gesellschaft nicht vertragliche Hauptpflichten der Gesellschaft oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.


11. Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen, die durch ihn oder Mitglieder seines Haushaltes bei konkreten Aufträgen für die Vermittlung von Leistungen übermittelt werden, der Wahrheit entsprechen.


12. Datenschutz
Die Gesellschaft weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Eine entsprechende Daten-schutzerklärung erhält der Kunde hier.


13. Ausschlussfristen
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung durch die Gesellschaft hat der Kunde innerhalb der gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsfristen geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
13.2. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittel-ten Leistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den gegen die Gesellschaft  anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt.
13.3. Die Frist wird nicht gewahrt durch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Unternehmen, welche die vermittelte Leistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
13.4. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.


14. Verjährung; Verfall; Aussetzung des Leistungsbezuges

14.1. Ansprüche des Kunden gegenüber der Gesellschaft, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung –, verjähren nach der gesetzlichen Frist.
14.2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen die Gesellschaft begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
14.3. Schweben zwischen dem Kunden und der Gesellschaft Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Gesellschaft die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
14.4. Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


15. Rechtswahl und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

15.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Vertrag im Ganzen auf einen Dritten zu übertragen, so dass der Dritte an die Stelle der Gesellschaft tritt. Im Falle der Übertragung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
15.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Gesellschaft findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Der Kunde kann die Gesellschaft nur an deren Sitz verklagen, soweit dies gesetzlich vereinbar ist.
15.4. Für Klagen der Gesellschaft gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft vereinbart.


16. Schriftformklausel, Sprache

16.1. Änderungen oder Erweiterungen dieser Vereinbarung unterliegen der Schriftform, auch eine Änderung dieser Bestimmung kann nur schriftlich erfolgen. Gegebenenfalls getroffene mündliche Nebenabreden werden mit Unterzeichnung dieses Vertrages aufgehoben.
16.2. Die auslegungsrelevante Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.


17. Salvatorische Klausel, Inkrafttreten

17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
17.2. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
17.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 01.04.2009 in Kraft und gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Kunde unter Zustimmung zu diesen AGB Teilnahmemöglichkeiten der Gesellschaft nutzt.


18. Widerrufsbelehrung

Die Gesellschaft gewährt dem Kunden, der zu privaten Zwecken Verträge mit der Gesellschaft gemäß Ziffer 1.1. abschließt (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB), das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Regelungen im Fernabsatz. Die Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs ist das Rücktritts- oder Kündigungs-recht des Mitgliedes. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung findet sich am Ende dieser AGB.



 
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (zB. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sollte diese Widerrufsbelehrung dem Verbraucher erst nach Vertragsschluss in Textform zugehen, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.



Der Widerruf ist zu richten an:
European Property Services B.V.,
NL 5911 Venlo,
Spoorstraat 42-52


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (zB. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.


Besondere Hinweise:
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung



Postbevollmächtigte:
Etwaige Beanstandungen können vorgebracht werden bei der:

-Gold Verwaltungs GmbH, Königswall 38, 44137 Dortmund
-Gold Security GmbH & Co. KG, Füllenbachstr. 6, 40474 Düsseldorf
-European Property Services B.V., Spoorstraat 42-52, NL 5911 Venlo

Die gesonderten Bedingungen für die Verkaufsvermittlung von Gold im Kundeneigentum sowie die Preisliste für die Vermittlung von Goldankauf werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

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