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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Website www.goldag.de sowie die Teilnahme an Angeboten Dritter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn Sie die Website www.goldag.de oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur Website www.goldag.de vollständig oder ausschnittsweise ermöglichen. Außerdem bestimmen sie die Teilnahmebedingungen, die für die Nutzung aller Funktionen der Website gelten. Nimmt ein Internetnutzer (nachfolgend „Mitglied“ genannt) an einer dieser Website-Funktionen teil, muss er sich vorher mit den für diese Website geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Teilnahmebedingungen Dritter vertraut machen, sie akzeptieren und diese bei der Teilnahme beachten. Auch die Teilnahmebedingungen Dritter sind Bedingung für eine Teilnahme an den angebotenen Funktionen auf der Website www.goldag.de, regeln jedoch nicht das Vertragsverhältnis des Mitgliedes zur Betreiberin dieser Website.

Teilnahmebedingungen Dritter sind:

- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermittlerin
- Gesellschaftsvertrag der Goldag
- Verwaltungsvertrag der Goldag
- Dienstleistungsvereinbarung zur Gesellschafterauswahl

Diese AGB treten für alle bei www.goldag.de neu angemeldeten Mitglieder zum 1. April 2009 in Kraft und gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Internetnutzer unter Zustimmung zu diesen AGB auf der Website www.goldag.de als Mitglied anmeldet.
Die auf dieser Website angebotenen Goldbarren und -münzen entstammen den Angeboten namhafter Banken. Die entsprechenden Kaufverträge für die angebotenen Goldbarren und -münzen (nachfolgend „Kaufverträge“ genannt) vermittelt die European Property Services B.V., NL 5911 Venlo, Spoorstraat 42-52 (nachfolgend „Vermittlerin“ genannt) zwischen den Banken und interessierten Mitgliedern. Die Kaufverträge werden wie klassische Kaufverträge abgeschlossen und abgewickelt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Website www.goldag.de sowie für den Verkauf von Chips zur gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an den Goldag (Nummer xx.xxxx) Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis Goldag (Nummer yy.yyyy) Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
- nachstehend „Goldag“ genannt.

Stand: 01.12.2009

1. Allgemeines/Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Gold AG, Füllenbachstraße 6, 40474 Düsseldorf (nachfolgend `Gold AG` genannt) und dem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Die Gold AG betreibt als rechtlich Verantwortliche die Website www.goldag.de (nachfolgend `Internetplattform` genannt), für deren Nutzung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich sind. Mit der Teilnahme akzeptiert das Mitglied die auf der Internetplattform beschriebenen Funktionsweisen und Nutzungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Mitgliedes erkennt die Gold AG nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Bei den Tätigkeiten der Gold AG handelt es sich um den Verkauf von Rechten für die Beteiligung an den Goldag sowie um Serviceleistungen für das Einstellen von Angeboten zum Kauf von Gold auf der Internetplattform, die Eintragung von Startpreisen und die Bestimmung der Laufzeiten. Die Goldag betreiben ebenso wie die Gold AG keine Versteigerung gemäß § 156 BGB, sondern vermitteln Leistungen Dritter.


2. Registrierung, kostenlose Mitgliedschaft
Die Leistungsangebote der Gold AG dürfen alle natürlichen Personen annehmen, die über 18 Jahre alt, unbeschränkt geschäftsfähig und nach den nachfolgenden Bestimmungen registriert sind.
Um am Angebot der Gold AG partizipieren zu können, muss sich jeder Internetnutzer zunächst als Mitglied registrieren. Pro Haushalt (nur der tatsächliche Hauptwohnsitz, kein Nebenwohnsitz, kein Postfach etc.) kann nur eine Registrierung erfolgen. Die Registrierung ist kostenlos.
Mit der durch die Registrierung erfolgten Mitgliedschaft kann das Mitglied jedoch nur die Angebote der Gold AG nutzen, die ihm ohne den käuflichen Erwerb von Beteiligungsrechten (nachfolgend „Chips“ genannt) möglich sind. Alle anderen Leistungen der Gold AG stehen dem Mitglied aber zu den nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen offen, wenn es ein Mitgliedskonto eröffnet (vgl. Ziff. 3).


3. Teilnahmeberechtigung/Mitgliedskonto/Ausschluss

Das Angebot der Gold AG, an Mitglieder die Mitgliedschaft in Goldags zu vermitteln, richtet sich ausschließlich an private Mitglieder und nicht an gewerbliche oder teilgewerbliche Wiederverkäufer. Die Gold AG behält sich das Recht vor, gewerbliche Wiederverkäufer von der Teilnahme an Anteilszeichnungen auszuschließen sowie die Mitgliedskonten solcher Mitglieder zu sperren und Registrierungen zu löschen. Käuflich erworbene Chips werden in diesem Fall nicht zurück erstattet.
Mit der Eröffnung eines Mitgliedskontos kommt zwischen der Gold AG und dem Mitglied ein Vertrag über die Verwaltung der Chips zustande.
Pro Haushalt (nur der tatsächliche Hauptwohnsitz, kein Nebenwohnsitz, kein Postfach etc.) kann nur ein Mitgliedskonto eröffnet werden. Das Mitglied muss bei der Anmeldung einen Mitgliedsnamen wählen. Der Mitgliedsname darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen und nicht die Rechte Dritter verletzen, nicht missverständlich sein, andere Mitglieder in die Irre führen oder ausschließlich zu dem Zweck gewählt worden sein, andere Mitglieder vom Kauf ihrer Chips oder vom Zeichnen ihrer Anteile abzuhalten. Wenn die Gold AG von einem rechtswidrigen oder gegen diese AGB verstoßenden Mitgliedsnamen erfährt, kann dieser Mitgliedsname ohne vorherige Ankündigung seitens der Gold AG abgeändert werden. Das dazugehörige Passwort ist durch das Mitglied geheim zu halten. Die bei der Anmeldung entstehenden Mitgliedskonten sind nicht übertragbar. Jeglicher Missbrauch des Mitgliedskontos, sei es zu Lasten Dritter oder zu Lasten der Gold AG, führt unweigerlich zum Ausschluss des Mitgliedes und zu einer Strafanzeige.
Jedes sich neu registrierende Mitglied hat dabei auch ohne Eröffnung eines Mitgliedskontos die Möglichkeit, einmal kostenlos Mitglied einer Goldag zu werden. Weiteres regelt die Ziffer 5 dieser AGB.
Das Mitglied haftet grundsätzlich für sämtliche Tätigkeiten, die unter Verwendung des Mitgliedskontos samt dazugehörigem Passwort vorgenommen werden, es sei denn, es liegt ein Datenmissbrauch vor, der dem Einflussbereich des Mitgliedes entzogen ist.
Das Mitgliedskonto darf nur im eigenen Namen und nur auf eigene Rechnung benutzt werden. Das Kaufen von Chips in fremdem Namen oder das Halten von Strohmitgliedskonten ist nicht erlaubt und führt unweigerlich zur Sperrung bzw. Kündigung dieser Konten.
Der Gold AG steht es jederzeit frei, Mitglieder vorübergehend oder endgültig von der Nutzung auszuschließen. Mitglieder werden ausgeschlossen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Mitglied gesetzliche Vorschriften, die Rechte der Gold AG oder die Rechte Dritter verletzt. Ein Ausschluss kann auch dann stattfinden, wenn die Gold AG ein sonstiges berechtigtes Interesse hieran hat, insbesondere wenn Chips nicht bezahlt werden, mehrere Mitgliedskonten durch dasselbe Mitglied angelegt werden, zum Schutz anderer Mitglieder oder zur Verhinderung von Manipulationen. Bei Sperrung eines Mitgliedskontos aufgrund eines Verstoßes gegen die AGB behält die Gold AG es sich vor, in eine oder mehrere Goldag gezeichnete Anteile auf das Mitgliedskonto zurückzuziehen und/oder die sich auf diesem Konto befindlichen Chips einzubehalten.
Die Gold AG behält sich das Recht vor, die Anzahl der Goldag, an deren Auswahlverfahren ein Mitglied teilnehmen darf, zu beschränken. Die Anmeldung bei der Gold AG ist Voraussetzung für den Kauf von Chips und die Zeichnung von Anteilen.


4. Kauf von Chips für die Teilnahme an Goldag / Bezahlung
Für das Zeichnen von Anteilen an Goldag müssen vom Mitglied zuvor Beteiligungsrechte von der Gold AG erworben werden. Nur angemeldete Mitglieder können diese Chips online kaufen. Die Chips können in Paketen zu den jeweils gültigen und auf der Website www.goldag.de jeweils abrufbaren Preisen erworben werden. Die Chips müssen vorab bezahlt werden. Mit dem Erwerb der Chips und der Zubuchung der Chips auf das Mitgliedskonto kommt ein Kaufvertrag über die Chips zustande. Der Rechnungsbetrag hierfür ist sofort fällig. Der Preis für einen Chip und damit -unter der Voraussetzung der Anteilszeichnung- für einen Goldag-Anteil beträgt 1,- €.
Der Kaufvertrag kommt durch ein Angebot von Mitgliedern und der Annahme durch die Gold AG unter Vermittlung durch die Internetplattform durch Mausklick zustande. Der endgültige Vertragsschluss erfolgt durch die rechtzeitige Annahme der Gold AG. Die Annahmeerklärung erfolgt schriftlich, (fern-)mündlich oder in sonstiger Art und Weise. Das Mitglied verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung; der Zugang dieser Erklärung ist also für das Zustandekommen dieses Kaufvertrages nicht erforderlich. Die Gold AG kann die Annahme des Kaufvertrages verweigern, wenn begründete Zweifel bestehen, dass das Mitglied seine Verpflichtungen, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, erfüllen wird.
Die Beteiligungen an den Goldag können auch ohne Anmeldung auf der Website www.goldag.de erworben werden, wenn Mitglieder einen Verwaltungsvertrag mit dem Verwalter der Goldag mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten durch Vermittlung der Gold AG oder durch diese eingeschaltete Dritte abschließen. Während dieser Laufzeit erwerben die Mitglieder pro Monat 40 Anteile zu einem Preis von 50,- €. Aufgrund der höheren Kosten des Telefonvertriebs ergibt sich ein Aufschlag von 10,- € pro Monat, der an den Verwalter zu entrichten ist und nicht Teil des späteren Gesellschaftsvermögens wird. Sie werden auf ein eigenständiges Rücklagenkonto des geschäftsbesorgenden Treuhänders eingezahlt. Insofern gelten der Geschäftsbesorgungsvertrag der Gold AG sowie die Gesellschafts- und Verwaltungsverträge der Goldag.
Die Bezahlung kann durch Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, Rechnung oder durch Zahlung über einen Zahlungsdienstleister erfolgen.
Die Gold AG behält sich vor, alle Zahlungsansprüche gegen Mitglieder durch einen externen Empfangsvertreter als Zahlungsdienstleister einziehen zu lassen. Das Mitglied leistet an den Empfangsvertreter mit befreiender Wirkung. Näheres regelt ein zwischen dem Empfangsvertreter und der Gold AG gesondert abzuschließender Geschäftsbesorgungsvertrag.
Bei Nutzung der Zahlungsmethode Lastschrift erfolgt eine eindeutige Zuordnung eines Kontos zu genau einem Mitglied. Jedes Mitglied muss daher über ein eigenes Konto verfügen. Für die jeweilige Bezahlungsart können bestimmte Tages- und Monatsbeschränkungen gelten, die beim Kauf der Chips angezeigt werden. Die Gold AG behält sich vor, diese Beschränkungen zu ändern.
Sollte eine Lastschrift beim Mitglied nicht eingelöst werden, entstehen Rücklastschriftgebühren von derzeit mindestens 9,50 EUR bzw. im wiederholten Falle von 10,50 EUR. Gleiches gilt für die Rückbuchung bei Kreditkartenzahlung oder Zahlung über einen anderen Zahlungsdienstleister. Diese Gebühren sind ausschließlich vom Mitglied zu tragen. Die Gold AG behält es sich vor, den Zugang zum Mitgliedskonto bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich eventueller Gebühren wegen Rücklastschrift etc. zu sperren und eventuell noch ausstehende Einsätze von Chips bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
Nicht verbrauchte Chips verfallen, wenn sie mehr als 36 Monate ungenutzt auf dem Konto eines Mitgliedes eingestellt sind, sofern das Mitglied nicht vorher ausdrücklich und schriftlich die Rückzahlung von der Gold AG verlangt. Verlangt das Mitglied ausdrücklich und schriftlich die Rückzahlung, werden ihm die nicht verbrauchten Chips in EURO zurück erstattet. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied den Chip gemäß der Ziffer 5 kostenlos erhalten hat.

5. Kostenloser Chip bei Erstregistrierung
Im Rahmen seiner Registrierung im Online-Vertrieb erhält jedes neue Mitglied einen Chip im Wert von EUR 1,- von der Gold AG geschenkt.
Dieser kostenlose Chip kann nicht auf einem Mitgliedskonto verbucht werden, sondern muss vom Mitglied im Rahmen der Registrierung direkt für eine von ihm auf der Webseite www.goldag.de ausgewählte Goldag eingesetzt werden. Mit dem Einsatz seines kostenlosen Chip wird der Teilnehmer Mitglied einer Goldag, insofern gelten die Vertragsgrundlagen der Goldag, insbesondere die Gesellschafts- und Verwaltungsverträge, sofern sie auf eine kostenlose Mitgliedschaft anwendbar sind. Weitere Chips für über die kostenlose Teilnahme hinausgehende Aktionen im Gesellschaftsmodell der Goldag kann das Mitglied nur als kostenpflichtige Beteiligungsrechte käuflich erwerben (vgl. Ziff. 4).
Nur jedes neu registrierte Mitglied erhält einen kostenlosen Chip. Eine Zweitregistrierung eines Mitglieds über ein anderes Computersystem und/oder die Angabe von falschen Mitgliedsdaten sowie andere Aktionen eines Mitglieds, die zum Erhalt weiterer kostenloser Chips führen, hat für das entsprechende Mitglied nicht nur einen Verlust aller Ansprüche im Gewinnfall und eine Löschung aller Mitgliedsnamen und Sperrung des ggf. bereits eröffneten Mitgliedskontos zur Folge, sondern erfüllt darüber hinaus den Straftatbestand des Betruges nach § 264 StGB. Die Gold AG kündigt bereits jetzt an, dass alle Betrugsversuche umgehend zur Anzeige gebracht und strafrechtlich wie zivilrechtlich verfolgt werden. Bereits käuflich erworbene Chips werden in diesem Fall nicht zurück erstattet.
Für die Verteilung des Gewinns gelten der in diesen Nutzungsbedingungen enthaltene § 13 des Gesellschaftsvertrages der Goldag sowie deren Dienstleistungsvereinbarung, jedoch nur soweit sie auf eine kostenlose Mitgliedschaft anwendbar sind.


6. Zeichnen der Anteile
Die Chips können als Anteile vom Mitglied per Mausklick für eine oder mehrere Goldag gezeichnet werden. Mit Zeichnen eines Anteils wird der entsprechende Chip vom Mitgliedskonto abgebucht.
Im Falle einer kostenlosen Beteiligung aufgrund Ziffer 5 muss das Mitglied den Anteil unmittelbar innerhalb des Registrierungsverfahrens zeichnen.
Die Angebote auf Anteilszeichnung in Goldag sind zeitlich begrenzt (Laufzeit). Nach Ablauf der Laufzeit verfallen die als Anteile gezeichneten Chips, sofern das Mitglied nicht als partizipierender Gesellschafter der Goldag ausgewählt wurde. Dementsprechend gelten die Bestimmungen der §§ 12, 13 des Gesellschaftsvertrages der Goldag sowie die Regelungen der beigefügten Dienstleistungsvereinbarung. Einmal gezeichnete Anteile können nicht mehr eingesetzt werden. Eine Rückerstattung findet nicht statt.
Durch das Zeichnen eines Anteils beauftragt das Mitglied die Gold AG, der entsprechenden Goldag in seinem Namen ein Angebot auf Abschluss eines Gesellschafts-, dem Verwalter der entsprechenden Goldag ein Angebot auf Abschluss eines Verwaltungsvertrages zu machen und erteilt dafür die notwendigen Vollmachten. Der Inhalt der Verträge ist durch das Mitglied im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen einsehbar. Die Verträge werden in diese AGB mit einbezogen und sind somit Teil der Teilnahmebedingungen.
Insoweit gelten die Bestimmungen der Gesellschafts- und Verwaltungsverträge der Goldag, auch bezüglich der weiteren Rechtsfolgen einer Anteilszeichnung.
Das Mitglied ist in seiner Entscheidung frei, in welche Goldag es investieren möchte. Eine Rücknahme von gezeichneten Anteilen und ein Rückumtausch in Chips findet seitens der Gold AG nicht statt, Ziffer 13 dieser AGB bleibt unberührt.
Wenn Mitglieder einen Verwaltungsvertrag über mindestens 3 Monate mit der Gold Securty GmbH & Co. KG im Rahmen des Telefonvertriebes durch Vermittlung der Gold AG iSd. Ziffer 12 geschlossen haben (nachfolgend „Premiummitglieder“ genannt), bleiben die Regelungen des zwischen ihnen und der Gold AG geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages über Dienstleistungen und Vollmachten für den Abschluss der dort bezeichneten Verträge mit Dritten ebenfalls unberührt.


7. Originalpreis

Der auf der Plattform angegebene Wert des Goldes (nachfolgend „Originalpreis“ genannt) errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der Einstellung geltenden Verkaufspreis des Wertmetallhandels sowie einer Aufwandsgebühr für die Gold AG.
Der Verkaufspreis ist über die Plattform www.goldag.de in der Rubrik „Kaufen“, der Ankaufspreis in der Rubrik „Verkaufen“ für das Mitglied einsehbar und kontrollierbar.
Die Aufwandsgebühr wird bzgl. der Kosten erhoben, die der Gold AG durch die Vermittlung des Mitgliedes an die Goldags sowie den Vertragsschluss mit dem Verwalter entstehen. Diese wird pauschal erhoben und richtet sich nach der unter der Rubrik „Kaufen“ auf der Plattform www.goldag.de eingestellten Tabelle einsehbar.


8. Laufzeit und Aktionspreis
Jeder Goldbarren und jede Goldmünze wird durch die Gold AG oder durch Dritte mit einem Startpreis eingestellt, der durch sie definiert wird und sich an dem Wert des angebotenen Goldbarrens oder der angebotenen Goldmünze als feste Größe orientiert. Die Gold AG legt fest, wie lange das jeweilige Angebot zum Goldkauf auf der Internetplattform eingestellt werden soll (Laufzeit). Diese Zeit umfasst den Zeitraum, in dem für bestimmte Goldag vorher erworbene Chips als Anteile von Mitgliedern gezeichnet können.
Innerhalb des Zeitraumes der Laufzeit entwickelt sich der vom partizipierenden Mitglied später zu entrichtende Aktionspreis weiter dergestalt nach oben, dass er sich proportional zu jeder abgelaufenen Zeiteinheit (z.B. pro 10 Sekunden) um einen fest definierten und gleich bleibenden Betrag (z.B. EUR 0,10) erhöht. Diese Einstellungen sind innerhalb der vorgegebenen Möglichkeiten durch die Gold AG, ggf. auf Weisung des Vermittlers, bestimmbar. Das Mitglied kann die Höhe des Aktionspreises durch den Zeitpunkt mitbestimmen, in welchem es die Chips innerhalb der Laufzeit als Anteile zeichnet.
Dabei ist von der Gold AG sicher zu stellen, dass die Einstellungen von Laufzeit, Zeiteinheit und Preisstaffelung zwar in vorgegebenen Schritten bestimmbar, für das Mitglied aber transparent zu erkennen und nachträglich nicht veränderbar ist.
Das Ende der Laufzeit ist vom Zeichnen der Anteile unabhängig. Die Laufzeit läuft bis zu ihrem fest definierten und durch das Mitglied einsehbaren Ablaufzeitpunkt weiter. Der vom Mitglied zu entrichtende Kaufpreis wird unmittelbar nach Zeichnung der Anteile auf der Internetplattform angezeigt.
Bei Premiumkunden bestimmt sich der Aktionspreis aus der Differenz zwischen An- und Verkaufspreis (vgl. Ziffer 7) und wird somit pauschal abgegolten. Eine Orientierung an der Laufzeit findet nicht statt, ebenfalls entfällt ein Startpreis. Die Unterteilung zwischen den Komponeten Rechtskaufpreis (Gegenleistung des Siegers beim Kauf der Gesellschafterrechte der entsprechenden Goldag) und Sachkaufpreis (für das Goldprodukt selbst) innerhalb des Aktionspreises wird pauschal durch eine Unterteilung 75 % Rechts- und 25 % Sachkaufpreis vorgenommen.


9. Benachrichtigungen / Annahme des Goldes oder Goldwertes / Zahlung

Nachdem das Auswahlverfahren beendet ist, werden die Mitglieder von der Gold AG durch eine E-Mail oder schriftlich benachrichtigt, ob sie ausgewählt wurden (erfolgreiche Teilnahme) oder ob sie ohne Auseinandersetzungsanspruch nach den Gesellschaftsverträgen der Goldag ausscheiden. Sie ist berechtigt, sich bei dieser Verpflichtung Dritter zu bedienen.
Im Rahmen dieser Benachrichtigung wird das ausgewählte Mitglied über einen Link einer Internetseite geführt, um die Auswahl dort zu bestätigen. Sobald das ausgewählte Mitglied auf dieser Website auf `Bestätigen` geklickt oder die Auswahl in anderer Art und Weise angenommen hat, hat es die Optionsrechte angenommen, die sich aus § 12 des Gesellschaftsvertrages der Goldag ergeben. Falls das ausgewählte Mitglied seine Auswahl nach 21 Tagen noch nicht bestätigt hat, kann der Vermittler wie die Goldag den Rücktritt vom Vorvertrag zum Vermittlungsvertrag (siehe § 12 des Gesellschaftsvertrages der Goldag) erklären. Der Anspruch des ausgewählten Mitgliedes auf die Option der Kaufvermittlung entfällt dann ersatzlos. Ein Anspruch auf Ersatz der gezeichneten Anteile besteht ebenfalls nicht.
Zusätzlich enthält die mit der Benachrichtigung verlinkte Website noch eine  Zahlungsaufforderung. Mit dieser Zahlung entrichtet das ausgewählte Mitglied den Aktionspreis nach § 12 des Gesellschaftsvertrages der Goldag.
Der Aktionspreis muss vom Mitglied innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung beglichen werden, wenn es auf die Lieferung physischen Goldes besteht. Ansonsten wird der Aktionspreis mit dem Ertrag aus der Beteiligung verrechnet. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Gesamtbetrages auf dem von der Gold AG benannten Konto. Nach Ablauf dieser Frist kann die Gold AG im Namen der Goldag oder des Vermittlers gegenüber dem Mitglied den Rücktritt vom Vorvertrag zum Vermittlungsvertrag auf Goldkauf (siehe § 12 des Gesellschaftsvertrages der Goldag) erklären, so dass der Anspruch des ausgewählten Mitgliedes auf die Option einer Kaufvermittlung ersatzlos entfällt. Ein Anspruch auf Ersatz der gezeichneten Anteile besteht ebenfalls nicht.
Die Unterlagen zum Kaufvermittlungsvertrag werden erst nach Bezahlung des Aktionspreises vom Vermittler oder vom geschäftsbesorgenden Treuhänder der Goldag an das ausgewählte Mitglied verschickt. Voraussetzung dafür ist ebenfalls, dass alle vom Mitglied erworbenen Chips ordnungsgemäß bezahlt sind. Sollten bereits erworbene Chips nicht bezahlt sein, werden Zahlungseingänge als Zahlung auf die noch nicht bezahlten Chips angesehen und für das nach § 12 des Gesellschaftsvertrages der Goldag erworbene Optionsrecht ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt, bis alle Verbindlichkeiten vollständig beglichen sind. An das ausgewählte Mitglied wird nach Zahlung eine Rechnung über den Aktionspreis verschickt. Für das Versenden der Rechnung ist die Gold AG berechtigt, sich Dritter zu bedienen.
Die in dieser Ziffer genannten Ausschlussfristen und die daran geknüpften Rechtswirkungen gelten nicht, wenn das ausgewählte Mitglied diese ohne eigenes Verschulden versäumt oder diesem die Fristen aus technischen Gründen nicht zugehen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Mitgliedes liegen. In diesem Fall verlängern sich die Fristen in angemessener Weise entsprechend.
Dem Mitglied wird physisches Gold nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Ohne eine entsprechende Anweisung des Mitgliedes an die Gold AG, den Verwalter, den geschäftsbesorgenden Treuhänder oder den Vermittler wird dem Mitglied der Ankaufspreis zu dem Tagespreis ausbezahlt, an dem die Auswahl stattfand. In diesem Fall ist der geschäftsbesorgende Treuhänder berechtigt, aber nur im Innenverhältnis zum Mitglied verpflichtet, diesem den so definierten Ankaufspreis abzüglich des Aktionspreises in Euro auszuzahlen.


10. Goldan- und verkauf
Die Gold AG stellt in Ihrer Eigenschaft als Internetplattform dem Mitglied die Möglichkeit zur Verfügung, Gold direkt anzukaufen. Dafür schließt das Mitglied einen Vermittlungsvertrag mit der European Property Services B.V. als Vermittlerin ab. Diese vermittelt die entsprechenden Kaufverträge zu namhaften Banken und anderen Anbietern. Dementsprechend gelten die Vertragsbedingungen der European Property Services B.V. als Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Gold AG bietet dem Mitglied auch die Möglichkeit, zu den auf der Webseite www.goldag.de angegebenen Preisen Gold zu verkaufen. Auch hier übernimmt die European Property Services B.V. die Vertragsvermittlung zu potentiellen Abnehmern. Dafür gelten deren Vertragsbedingungen ebenfalls als Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für den Verkauf oder den Ankauf von Gold ist eine Registrierung als Mitglied, nicht aber die Eröffnung eines Mitgliedskontos Voraussetzung.


11. Rekauf
Die Gold AG bietet innerhalb des Geschäftsmodells ReKauf Feingold, Goldschmuck, hochwertige Uhren, Altgold, Bruchgold oder Zahngold an. Eine unmittelbare Vertragsanbahnung ist auf der Internetplattform nicht möglich und bedarf individueller Verhandlungen. Für einen Kontakt ist auf der Internetplattform eine Telefonnummer angegeben.


12. Premiumclub
Premiummitglieder können über die beschriebenen Funktionen der Plattform www.goldag.de hinaus den Premiumclub der Website nutzen. Zwecks Vertragsanbahnung ist auf der Internetplattform eine Telefonnummer angegeben.
Premiummitglieder können und müssen nur dann ein Mitgliedskonto iSd. Ziffer 3 anlegen, wenn sie über den Premiumclub hinaus auch Mitglied in Goldags werden möchten, die im Internetvertrieb und nicht über den Premiumclub angeboten werden. Ansonsten erstellt die Gold AG im Auftrag des Verwalters ein Mitgliedskonto und investiert daraus iSd. Verwaltungsvertrages (vgl. Ziffer 12) für das Mitglied in die Goldags.
Eine Anwendung der Ziffer 9 ist für Premiummitglieder ausgeschlossen. Statt dessen werden sie monatlich über den Erfolg ihrer Beteiligungen unterrichtet. Der Aktionspreis wird mit den Erträgen aus den Goldag-Beteiligungen verrechnet. Besteht das Premiummitglied auf der Lieferung physischen Goldes, muss es dies der Gold AG, dem Verwalter oder dem Vermittler innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Eingang der Ertragsrechnung schriftlich mitteilen und den Aktionspreis innerhalb einer Frist von 14 Tagen begleichen. Verspätete Mitteilungen oder Aktionspreiszahlungen berechtigen die Gold AG, dem Premiummitglied unter Abzug des Aktionspreises den Ertrag in Geld auszuzahlen. Weitere Ansprüche des Premiummitglieds bestehen nicht.


13. Widerruf/Rücktritt
Die Gold AG gewährt dem Mitglied, das zu privaten Zwecken Waren oder Dienstleistungen von dieser erwirbt (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB), das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Regelungen im Fernabsatz. Die Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs ist das Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Mitgliedes. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung findet sich am Ende dieser Ziffer.


Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Gold AG
Füllenbachstr. 6
40474 Düsseldorf


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklätung, für uns mit deren Empfang. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt anstelle der Vertragsrückabwicklung die Kündigung.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung


14. Vertragsvermittlung und Vertragsdurchführung
Nach der Bestätigung der Auswahl und der Befriedigung der in Ziffer 4 und 6  genannten Zahlungsverpflichtungen kann das ausgewählte Mitglied die eingestellten Goldbarren oder -münzen über den Vermittler zum Vorzugspreis kaufen.
Sofern dies vom Mitglied gewünscht wurde, vermittelt der Vermittler den Kaufvertrag an die entsprechende Bank und verschafft dem Mitglied Eigentum an dem erworbenen Gold. Dementsprechend gelten die diesen Beteiligungs-bedingungen zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers, die als Bestandteil der Teilnahmebedingungen im Anhang dieser AGB einsehbar sind.


15. Aufrechnung/Zurückbehaltung/Eigentumsvorbehalt
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mitglied nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Gold AG anerkannt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist das Mitglied nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die Wirksamkeit von Kaufangeboten steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der für die Aktionen zuvor erworbenen Chips.


16. Schadensersatz/Aufwendungsersatz
Schadensersatzansprüche des Mitgliedes gegen die Gold AG, ihre gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind, soweit dies rechtlich möglich ist, ausgeschlossen.
Die Gold AG haftet insbesondere nicht bei Fehlbedienung des Computers bei dem Kauf von Chips, der Zeichnung von Anteilen und bei falscher oder zu langsamer Übermittlung von Daten durch einen Internetprovider. Sollte dieser Fall eintreten, so hat das Mitglied keinen Rechtsanspruch auf den Kauf von Chips und/oder die Anrechnung von Anteilszeichnungen.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Gold AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Für Aufwendungsersatz wird ebenfalls nur nach den vorstehenden Regelungen gehaftet.


17. Gewährleistung
Die Gold AG betätigt sich nicht als Einkäufer physischen Goldes, es sei denn, dass sie nach den Grundsätzen des Kaufrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch nach den Umständen den Anschein erweckt, die vertraglich vorgesehenen Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers, des ggf. eingesetzten Einkäufers sowie der Bank als endgültigem Vertragspartner.
Die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Beschreibungen sind keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, sondern dienen lediglich der Vorabinformation des Mitgliedes. Bilder können vom Original abweichen.


18. Systemausfall/Vorübergehend gestoppte Aktionen
Ein Systemausfall liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Störung des Systems keine Anteile in Goldag gezeichnet und keine Chips erworben werden können oder die Internetseite der Gold AG vorübergehend nicht erreichbar ist. In diesem Fall werden die Laufzeiten sowie der Kaufpreis festgeschrieben und die Aktionen vorübergehend gestoppt. Nach Behebung der Störung werden die Aktionen fortgesetzt und beginnen zu den gestoppten Werten an weiter zu laufen. Vorübergehend gestoppte Aktionen sind deutlich gekennzeichnet, ebenso der voraussichtliche Zeitpunkt des Weiterlaufes. Mitglieder, die Anteile für vorübergehend gestoppte Goldag zeichnen, haben keinen Anspruch auf Zurückerstattung der verbrauchten Chips oder sonstiger angefallener Kosten.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt die Gold AG keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Websites und technischen Systeme. Außerdem übernimmt die Gold AG keine Haftung für Schäden, die Mitgliedern oder Dritten aus der Nutzung ihrer Dienste entstehen. Insbesondere haftet die Gold AG nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Mitgliedern gezeichnete Anteile nicht oder nicht rechtzeitig bei den Goldag eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

19. Datenschutz: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten
Vertragsdaten werden entsprechend den Datenschutzgesetzen gespeichert.
Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von (persönlichen) Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.


20. Externe Links
Die Internetseite der Gold AG enthält ggf. Links zu Internetseiten dritter Anbieter, diese können ebenfalls Links zu weiteren Internetseiten enthalten. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die Gold AG keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Hiermit distanziert sich die Gold AG ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher auf der Internetseite der Gold AG gelinkten Internetseiten. Die Gold AG lehnt jede Verantwortung für den Inhalt und die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien dritter Internetseiten ab.


21. Rechtswahl und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und der Gold AG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Das Mitglied kann die Gold AG nur an deren Sitz verklagen, soweit dies gesetzlich vereinbar ist.
Für Klagen der Gold AG gegen das Mitglied ist der Wohnsitz des Mitgliedes maßgebend. Für Klagen gegen Mitglieder, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Gold AG vereinbart.


22. Schriftformklausel, Sprache
Änderungen oder Erweiterungen dieser Vereinbarung unterliegen der Schriftform. Gegebenenfalls getroffene mündliche Nebenabreden werden mit Unterzeichnung dieses Vertrages aufgehoben.
Die auslegungsrelevante Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.


23. Salvatorische Klausel, Inkrafttreten
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergän-zungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 01.04.2009 in Kraft und gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Mitglied unter Zustimmung zu diesen AGB Teilnahmemöglichkeiten der Gesellschaft nutzt.

Hinweis:
Aufgrund der Tarifierung möchte die Gold AG alle Mitglieder darauf hinweisen, ihr Verhalten beim Kauf von Chips und beim Zeichnen von Anteilen in Goldag zu kontrollieren. Durch häufiges Kaufen von Chips, vor allem in großen Paketstückelungen, können hohe Kosten entstehen. Deshalb sollten Mitglieder auf ihr Verhalten achten und regelmäßig ihre Kosten kontrollieren.

Postbevollmächtigte:
Etwaige Beanstandungen sind zu richten an:

-Gold Verwaltungs GmbH, Königswall 38, 44137 Dortmund
-Gold Security GmbH & Co. KG, Füllenbachstr. 6, 40474 Düsseldorf
-Gold AG, Füllenbachstr. 6, 40474 Düsseldorf

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